Audi Sonderprämien

bis 31. Mai 2024

Entdecken Sie im Folgenden die exklusiven Prämien¹ für ausgewählte Audi Modelle.

Bei Fragen zu Ihren persönlichen Konditionen kontaktieren Sie uns gerne.


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Modell
Prämie¹ bei
FS AG
Prämie¹ bei Barkauf/Fremdleasing
Audi A4 Avant
2 %
4 %
Audi A5 Coupé / Sportback
3 %
5 %
Audi A8
3 %
4 %
Audi Q2
2 %
3 %
Audi Q3 SUV / Sportback
3 %
4 %
Audi Q7
2 %
3 %
Audi Q8
2 %
3 %
¹ Die Prämie gilt für Großkunden mit gültigem Großkundenkundenvertrag aller Mengennachlassstufen einschließlich Testwagen, Mobilitätsdienstleistern und Autovermieter ohne Rückkaufbonus. Gültig vom 25.03. bis 31.05.2024. Prämie netto bezieht sich auf die UPE netto. Die Prämie wird nur bei der Neubestellung eines der folgenden Aktionsmodelle gewährt: Audi A4 Avant (ohne 30 TDI, 35 TFSI, V6-Motoren), Audi A5 Sportback (ohne 35 TFSI, V6-Motoren), Audi A5 Coupé (ohne 35 TFSI, V6-Motoren), Audi A8 (inkl. PHEV), Audi Q2, Audi Q3 SUV (ohne PHEV, ohne RS), Audi Q3 Sportback (ohne PHEV, ohne RS), Audi Q7 (ohne PHEV) und Audi Q8 (ohne PHEV, ohne RS).

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* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.