Alles Wichtige auf einen Blick:
Ihre AVEMO Vorteile & Prämien

Willkommen im Dschungel der Zahlen und Gesetze! – Aber machen Sie sich keine Sorgen, mit uns an Ihrer Seite, finden Sie alle Antworten auf Ihre offenen Fragen. Verschaffen Sie sich eine kurze Übersicht über die aktuellen Förderbeträge, wie Prämien und erfahren Sie anschließend von welchen Vorteilen Sie durch Ihr Elektroauto profitieren können.
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Umweltbonus

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von – sowohl neuen als auch jungen gebrauchten – elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellen-fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

Im Koalitionsvertrag der an der neuen deutschen Bundesregierung beteiligten politischen Parteien wird ab dem Jahr 2023 eine Anpassung der staatlichen Förderung (sog. Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) angekündigt. Hierzu wird im Koalitionsvertrag (dort S. 162) ausgeführt:

„Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.“
Im Koalitionsvertrag der an der neuen deutschen Bundesregierung beteiligten politischen Parteien wird ab dem Jahr 2023 eine Anpassung der staatlichen Förderung (sog. Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) angekündigt. Hierzu wird im Koalitionsvertrag (dort S. 162) ausgeführt:

„Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich.“

Nettolistenpreis unter 40.000 € (exkl. Sonderausstattung)

Prämienangaben in Netto zzgl. MwSt.

Nettolistenpreis über 40.000 € (exkl. Sonderausstattung bis max. 65.000 €)

Prämienangaben in Netto zzgl. MwSt.
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Ihre Vorteile:

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KFZ Steuer

Wer sich heute dazu entscheidet, ein Elektroauto zu kaufen, spart gegenüber Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor deutlich an Abgaben. Denn E-Fahrzeuge sind momentan für einen bestimmten Zeitraum von der KFZ-Steuer befreit

  • Elektroautos, die bis zum 17.05.2011 zugelassen wurden, waren fünf Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit.
  • E-Autos mit Zulassung zwischen dem 18.05.2011  und dem 31.12.2020 sind ganze 10 Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum auf einen rein elektrischen Antrieb umgebaut wurden.

Anders als bei der Vergabe des E-Kennzeichens sind Plug-in-Hybride von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Nur wenn Sie ein reines Elektroauto fahren, profitieren Sie von der Subventionierung.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung

Im Koalitionsvertrag der an der neuen deutschen Bundesregierung beteiligten politischen Parteien wird angekündigt, dass die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybridfahrzeugen ggü. Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bei der Dienstwagen-besteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet wird. Hierzu wird im Koalitionsvertrag (dort S. 163) ausgeführt:

„Die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen.“

E-Kennzeichen

Das sogenannte E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor. Seit 2015 ist es in Deutschland erhältlich – auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen. Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Sie entscheiden also selbst, ob Sie dieses Nummernschild beantragen. Die Vorteile von E-Kennzeichen sind bundesweit unterschiedlich geregelt. Stattdessen entscheidet jede Stadt oder Gemeinde selbst, welche der folgenden Vorzüge sie Ihnen gewährt:

  • Fahrer mit Autokennzeichen für Elektroautos zahlen weniger oder keine Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen. Mit E-Kennzeichen parken Sie z.B. kostenlos in Hamburg, Stuttgart und auf einigen Plätzen in Dortmund.
  • Ihr Elektroauto laden Sie mit dem entsprechenden E-Kennzeichen kostenlos an verschiedenen Ladestationen, z.B. in Bochum, Dortmund und Mainz.
  • Elektroautos auf der Busspur sind mit E-Kennzeichen erlaubt. Sie dürfen schon auf bestimmten Strecken in Düsseldorf, Dortmund und Karlsruhe mit dem E-Auto die Busspur nutzen.

Gut zu wissen: Kostenlose Ladesäulen können Sie bei manchen Supermärkten auch ohne E-Kennzeichen nutzen.

THG Quoten Service

Wussten Sie schon, dass Sie mit dem Erwerb Ihres vollelektrischen E-Autos automatisch den Anspruch auf eine CO2-Ersparnis-Quote erhalten haben? Damit belohnt der Gesetzgeber Ihre Entscheidung gegen ein Verbrenner-fahrzeug und für die aktive Reduzierung des CO2-Ausstosses durch die Nutzung eines E-Autos. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie die Umwandlung in ein CO2-Zertifikat beantragen. Das wird dann im Rahmen erforderlicher Ausgleichsquoten bspw. mit Mineralölkonzernen gehandelt. Die Preise schwanken je nach Tageskurs. Sie können die gesamte Abwicklung selbst übernehmen, oder Sie überlassen uns vertrauensvoll alles. 

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* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.