Wer sich heute dazu entscheidet, ein Elektroauto zu kaufen, spart gegenüber Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor deutlich an Abgaben. Denn E-Fahrzeuge sind momentan für einen bestimmten Zeitraum von der KFZ-Steuer befreit
Anders als bei der Vergabe des E-Kennzeichens sind Plug-in-Hybride von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Nur wenn Sie ein reines Elektroauto fahren, profitieren Sie von der Subventionierung.
Im Koalitionsvertrag der an der neuen deutschen Bundesregierung beteiligten politischen Parteien wird angekündigt, dass die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybridfahrzeugen ggü. Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bei der Dienstwagen-besteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet wird. Hierzu wird im Koalitionsvertrag (dort S. 163) ausgeführt:
„Die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen.“
Das sogenannte E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor. Seit 2015 ist es in Deutschland erhältlich – auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen. Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Sie entscheiden also selbst, ob Sie dieses Nummernschild beantragen. Die Vorteile von E-Kennzeichen sind bundesweit unterschiedlich geregelt. Stattdessen entscheidet jede Stadt oder Gemeinde selbst, welche der folgenden Vorzüge sie Ihnen gewährt:
Gut zu wissen: Kostenlose Ladesäulen können Sie bei manchen Supermärkten auch ohne E-Kennzeichen nutzen.
Wussten Sie schon, dass Sie mit dem Erwerb Ihres vollelektrischen E-Autos automatisch den Anspruch auf eine CO2-Ersparnis-Quote erhalten haben? Damit belohnt der Gesetzgeber Ihre Entscheidung gegen ein Verbrenner-fahrzeug und für die aktive Reduzierung des CO2-Ausstosses durch die Nutzung eines E-Autos. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie die Umwandlung in ein CO2-Zertifikat beantragen. Das wird dann im Rahmen erforderlicher Ausgleichsquoten bspw. mit Mineralölkonzernen gehandelt. Die Preise schwanken je nach Tageskurs. Sie können die gesamte Abwicklung selbst übernehmen, oder Sie überlassen uns vertrauensvoll alles.