Audi SQ8 e-tron - Nachweis der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung

Der Audi SQ8 e-tron zählt aufgrund seines Gewichts zu den Heavy-Duty-Fahrzeugen. Die EU-Kommision hat für Heavy-Duty-Typgenehmigungen entschieden, dass ab Produktionsdatum KW 50/23 im COC-Papier keine Reichweiten- und Verbrauchswerte mehr angegeben werden müssen. 

Den Nachweis für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung finden Sie jedoch weiterhin in Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung I. In diesem Feld ist der Kraftstoffcode 0004 angegeben.

Sollte trotzdem der Nachweis über die Emissionen gefordert werden, kann dieser auch weiterhin im Feld 49 des COC-Papiers eingetragen werden.





Datum
November 28, 2023

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Kontakt aufnehmen

Liefertermin abfragen

Kommissionsnummer
Lieferdatum anzeigen
Schließen
* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.