Wachstumschancengesetz – Änderungen in der Dienstwagenbesteuerung

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat.

Folgende Veränderungne ergeben sich hierdurch bei der Dienstwagenbesteuerung:

BEV
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein E-Auto als Firmenwagen haben und auch privat nutzen dürfen, müssen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern. 
Ab 2024 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Pkw mit einem Bruttolistenpreis (inkl. Mehrausstattung) von höchstens 70.000 Euro ausgeweitet.
Alle aktuell in Deutschland erhältlichen Škoda Enyaq Varianten in allen möglichen Konfigurationsvarianten bleiben stets unterhalb der maßgeblichen Preisgrenze und profitieren somit von der reduzierten Dienstwagenbesteuerung.
PHEV
Bei Hybridfahrzeugen mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern müssen 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Sowohl der Škoda Kodiaq iV als auch der Škoda Superb iV verfügen über die erforderliche elektrische Mindestreichweite.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Änderungen nur Anwendung auf BEV- und PHEV-Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2024 angeschafft wurden, finden.





Datum
April 29, 2024

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* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.