Wachstumschancengesetz – Änderungen in der Dienstwagenbesteuerung

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat.

Folgende Veränderungne ergeben sich hierdurch bei der Dienstwagenbesteuerung:

BEV
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein E-Auto als Firmenwagen haben und auch privat nutzen dürfen, müssen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern. 
Ab 2024 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Pkw mit einem Bruttolistenpreis (inkl. Mehrausstattung) von höchstens 70.000 Euro ausgeweitet.
Alle aktuell in Deutschland erhältlichen Škoda Enyaq Varianten in allen möglichen Konfigurationsvarianten bleiben stets unterhalb der maßgeblichen Preisgrenze und profitieren somit von der reduzierten Dienstwagenbesteuerung.
PHEV
Bei Hybridfahrzeugen mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern müssen 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Sowohl der Škoda Kodiaq iV als auch der Škoda Superb iV verfügen über die erforderliche elektrische Mindestreichweite.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Änderungen nur Anwendung auf BEV- und PHEV-Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2024 angeschafft wurden, finden.





Datum
April 29, 2024

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